
GoBD-Lösungen!
Ihr Lösungspartner rund um das Thema GoBD. Wir informieren Sie über Ihre Aufbewahrungspflichten, die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung aller Unterlagen in elektronischer Form wie vom BMF seit dem 14.11.2014 in der GoBD gefordert.
Wir analysieren mit Ihnen die organisatorischen, prozessualen und technischen Notwendigkeiten, erarbeiten die passenden Lösungskonzepte und kümmern uns um die Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation. Damit Sie bei der nächsten Steuerprüfung und dem Datenzugriff des Finanzamtes nicht das Nachsehen haben.
GoBD-Audit
Wir analysieren Ihre individuelle IST-Situation mittels erprobter Verfahren und gleichen diese mit den Anforderungen der GoBD ab. Dazu erfolgt eine Klärung der Abläufe zwischen Ihrem Unternehmen und z.B. Ihrem Steuerberater. Ebenso werden betroffene Vor- und Nach-Systeme in die Analyse einbezogen. Daraus folgt ein Ergebnisbericht aus dem wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen ableiten. Final erhalten Sie dann Ihre Verfahrensdokumentation
- Phase 1 - Abgleich IST-Situation mit den GoBD SOLL-Anforderungen
- Phase 2 - Maßnahmenplan und Lösungsempfehlungen
- Phase 3 - Umsetzung Ihres individuellen Maßnahmenplans
- Phase 4 - Regelmäßige Checks und Betreuung
GoBD: Aufgaben
Für das Verfahren der Belegablage soll ein klar geregelter Prozess vorliegen, der zur Vermeidung von Risiken in der steuerlichen Außenprüfung ggf. mit Unterstützung fachkundiger Personen konzipiert wird.
Dazu müssen eine vollständige Verfahrensanweisung vorliegen und insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:
- Organisation Belegeingang und Belegidentifikation?
- Vollständigkeit Belege?
- Ordnungssystem?
- Papier- vs. digitale Belege?
- Zugriffsschutz Ablageort?
- Aufbewahrungsfristen?
Was sind die Handlungsfelder:
Alle Prozesse, Prozessabläufe, organisatorischen Regelungen sind in der Verfahrensdokumentation zu dokumentieren. Es ist also ein Nachweis zu führen, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung (AO) und der GoBD erfüllt sind. Dazu gehört auch die Beschreibung der Verantwortlichkeiten und des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie der eingesetzten Hard- und Software.
Um die Einhaltung der Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen im Sinne der Abgabenordnung (AO) zu gewährleisten, muss es interne Kontrollen geben. Hierzu gehören u. a. ein Berechtigungsmanagement sowie Erfassungs- und Verarbeitungskontrollen. Wie das Kontrollsystem zu gestalten ist, hängt davon ab, wie komplex die Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur des eingesetzten DV-Systems sind. Folglich sind auch alle das IKS betreffenden Tätigkeiten und Sicherungsmaßnahmen Bestandteil der Verfahrensdokumentation.
Darüber hinaus sind alle steuerrelevanten Belege revisionssicher zu archivieren oder die Unveränderbarkeit durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Das gilt auch für die E-Mails. Hierbei stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit die Einführung eines Archivsystems zur Unterstützung der Workflows sinnvoll ist
Daneben werden übergreifenden Vorgaben definiert, wie:
- Datensicherheit
- Unveränderbarkeit
- Ordnungsmäßigkeit
- Aufzeichnung
- Aufbewahrung